
Diagnostische Laborproben beim Wiederkäuer

Am STUA-Diagnostikzentrum werden jährlich über 600.000 Proben von
Wiederkäuern untersucht. Das Probenspektrum ist breit und erstreckt sich von
Ohrstanzproben neugeborener Kälber über Tierkörper bis hin zu Blutproben ganzer
Bestände. Damit alle diese Proben fachgerecht untersucht werden
können und somit zu einem verwertbaren Ergebnis führen, ist eine gute
„Vorarbeit“ im Stall und in der Praxis von großer Bedeutung.
Hier finden Sie Untersuchungsanträge, wichtige Informationen zur optimalen Beprobung und der Anlieferung von Tierkörpern, zur Probenlagerung bzw. zum -versand, sowie weiterführendes Infomaterial.
Untersuchungsanträge
Um
eine zeiteffiziente Bearbeitung Ihrer Proben gewährleisten zu können, legen Sie
bitte jeder Probe einen ausgefüllten Untersuchungsantrag bei. Folgende
Informationen sind essenziell: Kontaktinformationen des betreuenden Tierarztes
und des Besitzers inkl. TSK-Nummer (7-stellig) und Unternehmensnummer (HIT 12
-stellig), Tierart, Probenart, Entnahmedatum und Unterschrift.
Im
Diagnostikbereich Wiederkäuer stehen Ihnen 6 Untersuchungsanträge zur
Verfügung:
- ALLGEMEINER Untersuchungsantrag
für sämtliche Proben von Wiederkäuern (Ausnahmen siehe unten) und Wiederkäuer-Tierkörper nutzen Sie bitte den "Untersuchungsantrag Allgemein"
- HIT-Untersuchungsantrag
für die Untersuchung von Blutproben. Zwingend erforderlich bei der BHV-1 Kontrolluntersuchung. Dieser Antrag wird über das HIT-Portal erstellt. Eine Anleitung zur Erstellung der Untersuchungsanträge finden Sie auf der Homepage HI-Tier
- KOTPROBEN-Untersuchungsantrag
für die Untersuchung von Kotproben nutzen Sie bitte den "Untersuchungsantrag Kot"
- MILCHPROBEN-Untersuchungsantrag
für die Untersuchung von Milchproben auf Mastitis-Ereger nutzen Sie bitte den "Milchproben-Untersuchungsantrag"
- TSE-Untersuchungsantrag
für die Untersuchung von Hirngewebe auf TSE nutzen Sie bitte den "Untersuchungsantrag TSE" bzw. "TSE-Schlachtproben"
- BAKTERIOLOGISCHE FLEISCHUNTERSUCHUNG
für die bakteriologische Untersuchung im Rahmen der Schlachtung nutzen Sie bitte den Untersuchungsantrag "Bakteriologische Fleischuntersuchung und Untersuchung auf Hemmstoffe"
Die Untersuchungsanträge finden Sie untenstehend zum Download.
Untersuchungs-
anträge
Wiederkäuer

Allgemeiner Untersuchungsantrag

TSE-Untersuchungsantrag


Kotproben-Untersuchungsantrag

TSE-Schlachtproben

Milchproben-Untersuchungsantrag

Bakteriologische Fleischuntersuchung und Untersuchung auf Hemmstoffe
Probenentnahme und -versand
Die Verwertbarkeit und die Aussagekraft der Untersuchungsergebnisse hängt wesentlich von der Auswahl und Qualität des Probenmaterials ab. Die Anzahl der Proben und die Entnahmetechnik sowie die anschließende Lagerung und der Transport zum Labor haben einen großen Einfluss. Um eine bestmögliche Qualität der Untersuchungsergebnisse sicherzustellen, ist es wichtig präanalytische Fehler zu vermeiden.
Planung und Vorbereitung der Probenentnahme
- Bei Fragen/Unsicherheiten aller Art gerne im Labor anrufen; dafür sind wir da!
- Für ein aussagekräftiges Ergebnis ist vor der Probenahme zu beachten: Mindestprobenzahl, Probenmaterial, -menge, -gefäß.
- Einzeltierdiagnostik vs. Herdendiagnostik: Aussagen über den Gesundheitszustand von Herden können nicht mittels Untersuchungen von Einzelproben getroffen werden. Die Anzahl der zu untersuchenden Proben richtet sich nach der Prävalenz des Krankheitserregers und dessen Ausscheidungsrhythmus.
Beachtung des optimalen Beprobungszeitpunktes:
- Abstrichproben für mikrobiologische Untersuchungen vor einer antibiotischen Behandlung entnehmen.
- Für einen direkten Erregernachweis, Beprobung im akuten Krankheitsstadium.
- Für einen indirekten Erregernachweis (Antikörper), Zeit bis zur Serokonversion (erregerspezifisch) beachten, ggf. gepaarte Serumproben gewinnen.
Probenentnahme:
- Stets aseptisch die Proben entnehmen, sterile Instrumente und Probengefäße verwenden und jegliche Verunreinigung vermeiden.
- Für bakteriologische Untersuchungen (Erregeranzucht) sollten immer Entnahmesysteme mit Transportmedium verwendet werden.
- Für molekularbiologische Untersuchungen (PCR) eignen sich Trockentupfer.
- Probengefäße nie ganz füllen, da bei Gasentwicklung Zerreißungsgefahr besteht.
- Achtung: Beim „Poolen“ von Proben kann es je nach Erregerprävalenz zu einer Verdünnung der Zielkeime kommen, dadurch sinkt die Testempfindlichkeit (Sensitivität).
- Vor der Entnahme von Nasentupfern sind Flotzmaul und Nasenlöcher mit einem Tuch zu reinigen.
- In Autolyse übergegangene Tierkörper und Organe sind ebenso wie Kümmerer für die Diagnostik unbrauchbar.
Probenlagerung und -transport
- Für eine klare Zuordnung der Proben zum Einsender bzw. zum Tier:
- Achten Sie auf eine eindeutige Identifizierung der Proben.
- Untersuchungsantrag (siehe Reiter „Untersuchungsanträge“) vollständig und gut lesbar ausfüllen.
- Flüssiges und festes Probenmaterial immer auslauf- und bruchsicher verpacken sowie absorbierendes Material zwischen Primär- und Sekundärverpackung legen (UN3373).
- Lagerung von Proben gekühlt bei +4 °C bis +8°C und unverzüglicher Transport der Proben idealerweise gekühlt bei +4 °C bis +8°C und ohne große Temperaturschwankungen.
- Schicken Sie Proben per Post, bestenfalls nicht über ein Wochenende.
- Außerhalb der Öffnungszeiten können Proben in die Kühlfächer am Eingang des STUA-DZ abgelegt werden.
- Eingefrorenes Probenmaterial ist nur eingeschränkt untersuchbar. Bitte informieren Sie sich vorab im Labor welche Untersuchungen mit gefrorenem Probenmaterial durchgeführt werden können.
Wegweiser für die Auswahl geeigneter Probenmaterialien (Wiederkäuer, Beispiele):
| Probenmaterial | Fragestellung | Untersuchungsparameter | Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| Tierkörper | Generelle Abklärung der Krankheits- und Todesursache | Umfassende pathologisch-anatomische Untersuchung, Einleitung weiterführender Untersuchungen | Anlieferung von möglichst antibiotisch unbehandelten, frisch verendeten/getöteten oder euthanasierten Tieren, die deutliche/für das Krankheitsbild typische Symptome zeigten. Vor dem Verpacken Tierkörper auskühlen lassen oder offen (abgedeckt mit Plane) transportieren. |
| Blut/Serum | Allgemeinerkrankungen, Tierseuchen, Erkrankungen des Respirationstraktes und anderer Organsysteme; Trächtigkeit | Direkter und/oder indirekter Nachweis von Bakterien (Brucellose, Chlamydien, Leptospiren, Listerien, Mykoplasmen, Paratuberkulose, Q-Fieber, Yersinien), Viren (BHV-1, Border Disease, Bovines Leukosevirus, BKF, BTV, BVD, CAE, Lumpy Skin Disease, Maedi/Visna, MKS, Schmallenberg-Virus), Parasiten (Fasciola hepatica, Neospora caninum), klinische Chemie (nur Serum; z. B. Ca, P, CK), Trächtigkeit (PAG) | Menge: Serum 3-5 ml, Vollblut- oder EDTA-Blut 6-10 ml. EDTA-Blut gut durchmischen (nicht schütteln!). Untersuchungsbeginn und -dauer je nach Erregereigenschaften unterschiedlich. Bei Abort wenn möglich Fetus und Fruchthüllen zur Sektion bringen – ergänzend zur Blutprobe der Kuh. |
| Kot (Kalb < 3 Wochen) | Erkrankungen des Gastrointestinaltraktes | Kulturelle Anzucht (z. B. E. coli, Salmonellen), ggf. Virulenzfaktor-, Toxingenbestimmung, Typisierung und Resistenztestung, Direktnachweis von Viren (Rota- und Coronaviren), Kryptosporidien | Kotmenge: ca. einen halben Eierbecher voll; Tupfer reicht nicht aus. |
| Kot (Kalb > 3 Wochen) | Erkrankungen des Gastrointestinaltraktes | Kulturelle Anzucht (Bakterien, Pilze), Endoparasiten (Kokzidien, Magen-Darm-Würmer), direkter Erregernachweis (Coronaviren) | Kotmenge: ca. einen ganzen Eierbecher voll; Tupfer reicht nicht aus. |
| Kot (adultes Rind) | Erkrankungen des Gastrointestinaltraktes | Kulturelle Anzucht (Bakterien, Pilze), direkter Erregernachweis (Coronaviren, Paratuberkulose), Endoparasiten (Magen-Darm-Würmer, Leberegel, Lungenwürmer,) | Kotmenge: ca. eine Tasse voll, Entnahme rektal (PCR, Flotation, Sedimentation). Blutprobe nur nach Rücksprache mit dem Labor mitschicken. |
| Milch | Mastitis, somatische Zellen, Trockensteller-Auswahl; Allgemeinerkrankungen | Zellzahlmessung, kulturelle Anzucht (Bakterien, Pilze), ggf. Resistenztestung, indirekter Erregernachweis (Bovines Leukosevirus, Brucellose, BHV-1, BTV, Fasciola hepatica, Paratuberkulose, Q-Fieber), direkter Erregernachweis (Mykoplasmen) | Konservierungsmittel im Röhrchen belassen. |
| Nasentupfer | Erregernachweis aus den oberen Atemwegen | Kulturelle Anzucht (z. B. P. multocida, M. haemolytica), ggf. Resistenztestung, Direktnachweis von Viren (BRSV, PI-3, BHV-1, Bovines Coronavirus, Lumpy Skin Disease) | Wenn möglich langen Nasentupfer verwenden. |
| Fetus/Feten, Nachgeburt | Abklärung von Aborterregern | Kulturelle Anzucht (z. B. Campylobacter spp., Listerien), direkter Erregernachweis (BHV-1, Brucellose, BVD, Chlamydiose, Neospora caninum, Q-Fieber, Schmallenberg-Virus, Toxoplasmen) | Wenn möglich, Fetus/Feten und Nachgeburt zur Sektion – ergänzend zur Blutprobe der Kuh. |
| Ohrstanzprobe | BVD-Überwachung | Direkter Virusnachweis: BVD | |
| Stammhirn/Kleinhirn | Nachweis Prionprotein | Direkter Erregernachweis (TSE, Scrapie, CWD) | |
| Hautgeschabsel/Abklatsch | Infektiöse Hauterkrankungen | Kulturelle Anzucht von Bakterien und Hautpilzen, ggf. Resistenztestung, Direktnachweis von Viren (Lumpy Skin Disease, Orthopocken-Virus, Parapox-Virus), Ektoparasiten | Probenentnahme am Übergang vom veränderten zum unveränderten Gewebe. |
| Harn | Abklärung bakterieller Harnwegs-infektionen | Kulturelle Anzucht, ggf. Resistenztestung, direkter Erregernachweis (Leptospiren), Sedimentauswertung | Probenmaterial: Mittelstrahlurin. |
| Sperma | Allgemeinerkrankungen, Feststellung der Zuchttauglichkeit | Direkter Erregernachweis (BHV-1, Mykoplasmen, Schmallenberg-Virus), Zuchttauglichkeit | Zuchttauglichkeit nur nach Anmeldung |
Wegweiser für die Auswahl geeigneter Probenmaterialien (diagnostischer Wegweiser)


Diagnostischer Wegweiser Wiederkäuer
Zahlreiche weitere Parameter können sowohl am STUA-DZ als auch in kooperierenden Laboren untersucht werden.
Die Untersuchungskosten richten sich nach der Gebührenordnung des Landes.
In einem bestimmten Umfang übernimmt die TSK die Untersuchungskosten gemäß der Leistungssatzung. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der TSK BW (Kostenübernahme ggf. vor der Probeneinsendung abklären).
Anlieferung von Tieren
- Bitte melden Sie die Anlieferung von Tierkörpern vorab telefonisch an unter der Telefonnummer 07525 / 942-0
- Die Anlieferung von lebenden Tieren ist für die Untersuchungsqualität nicht erforderlich, des Weiteren ist der Transport von kranken Tieren zur diagnostischen Tötung tierschutzrechtlich untersagt.
- Die Anlieferung ist 365 Tage im Jahr möglich. Mo-Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:30 Uhr, Sa/So/Feiertage: 09:00 - 11:00 Uhr (Notdienst).
- Außerhalb der Öffnungszeiten können Tierkörper bis 20 kg angeliefert, gut verpackt und eindeutig gekennzeichnet in die gekühlten Tonnen in einem separaten Raum neben dem Sektionstor abgelegt werden.
- Übermitteln Sie uns einen ausführlichen Vorbericht mit den Kontaktdaten des Tierbesitzers, des Tierarztes, die Tierdaten und des Krankheitsverlaufes des Tieres/Bestandes.
- Forensische Fragestellungen oder spezifische Untersuchungswünsche kündigen Sie bitte telefonisch an.
Leistungskatalog
Im Leistungskatalog Wiederkäuer finden Sie eine Übersicht über die Untersuchungen, die wir am STUA in Aulendorf bei Wiederkäuern durchführen. Dort finden Sie:
- Untersuchungsparameter (z.B. Untersuchung auf Salmonellen)
- geeignetes Probenmaterial
- Untersuchungskosten
- durchschnittliche Bearbeitungsdauer
- telefonische Durchwahl zum bearbeitenden Laborbereich
Bitte beachten Sie, dass die Probenart „Organe*/Gewebe*“ Proben gemeint sind, die von uns im Rahmen der Sektion gewonnen werden (ausgenommen sind Organe/Gewebe, die bei der Schlachtung entnommen werden).
Sollten sich Fragen ergeben oder Sie einen gewünschten Parameter nicht finden, kontaktieren Sie uns gerne.
Untenstehend finden Sie den Leistungskatalog Rind und Schaf/Ziege als PDF zum Download.
Leistungs-katalog





Leistungskatalog Rind



Leistungskatalog Schaf/Ziege
Merkblätter / weitere Informationen
Merkblätter


Saisonale Verteilung der Mastitis-Erreger


Mastitis durch coliforme Bakterien


Bovine Virusdiarrhoe / Mucosal Disease (BVD / MD)


Paratuberkulose - eine chronische Infektionskrankheit


IBR (BHV-1) - Überwachung: Risikobasierte Intervallumstellung bei Blutuntersuchungen
Informationen / Anleitungen zu HI-Tier finden Sie hier:
Informationen zum
Blauzungen-
virus (BTV)
Der
erste Nachweis der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 in Baden-Württemberg seit
2019 hat auch Auswirkungen auf die Verbringung von Rindern, siehe
Pressemitteilung des MLR vom 10.10.2025.
Verbringungen
innerhalb Baden-Württembergs sind weiterhin ohne Einschränkungen möglich.
Um Tiere
außerhalb Baden-Württembergs nicht zu gefährden, sind in Bezug auf BTV-8 jedoch
Schutzmaßnahmen notwendig. Für
Tiere, die dazu bestimmt sind, in andere Länder oder gar andere Mitgliedstaaten
bzw. Drittstaaten verbracht bzw. exportiert zu werden, bestehen unter
Berücksichtigung der bei der EU notifizierten Ausnahmeregelungen hinsichtlich BTV-8
verschiedene Verbringungsmöglichkeiten.
Die nachfolgend
dargestellten Tierhaltererklärungen und Einschränkungen gelten
ausschließlich für BTV-8 und entsprechen im Wesentlichen den
Verbringungsregelungen aus den Jahren 2019 bis 2022. In Bezug auf den
BTV-Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für nationale Verbringungen.
Um Wiederkäuer vor
der Blauzungenkrankheit zu schützen, sind Impfungen gegen die BTV-Serotypen,
die BW bedrohen, unerlässlich. Das folgende Impfbarometer zeigt die
BTV-Impfungen von Juni 2024 bis Ende Juni 2025 bei Rindern und kleinen
Wiederkäuern in Baden-Württemberg. Die BTV-3-Impfrate bei Rindern beträgt
derzeit in Baden-Württemberg rund 45 %; bei BTV-4 und BTV-8 jedoch nur knapp 22
%.
Weitere
Informationen, insb. welche Erleichterungen für BTV-8-geimpfte Bestände gelten
und was nicht geimpfte Bestände beim Verbringen beachten müssen, erteilen Ihnen
gerne die für Sie zuständigen Veterinärämter.


Pressemitteilung
Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 in Baden-Württemberg




Pressemitteilung
BTV-8 in BW: Auswirkungen auf die Verbringung

Tierhaltererklärung
Verbringung von Jungtieren

Tierhaltererklärung
Verbringung von Schlachttieren

Tierhaltererklärung
Verbringung von ungeimpften Tieren

BTV-Impfbarometer 2024/2025

Informationsblatt
Zuschüsse zur Blauzungenimpfung 2025



Pressemitteilung
Land unterstützt Impfungen gegen Blauzungenkrankheit (BTV)


Merkblatt
Blauzungenkrankheit – erneuter Nachweis von BTV-8 in Baden-Württemberg – Auswirkungen auf den Handel
Unsere weiteren Diagnostikbereiche

Wiederkäuer

Schweine

Pferde

Haus- & Heimtiere

Bienen

Fische

Vögel
